Die Behindertenbeauftragten des Marktes Stockstadt am Main


Hilfe und Beratung für Mitbürger mit Handicap

 

Zusätzliche Rentenpunkte für pflegende Rentner


Auch wenn Du bereits Rente beziehst, kannst Du als pflegender Angehöriger oder pflegende Angehörige weitere zusätzliche Rentenpunkte dazuverdienen. Deine Rente wird aufgebessert, indem die Pflegekasse Deines pflegebedürftigen Angehörigen Beiträge in Deine Rentenversicherung einzahlt. So wird Deine Pflegetätigkeit honoriert und Deine Altersvorsorge aufgebessert.

Die Flexi-Rente
Am 1. Juli 2017 wurde die Flexi-Rente eingeführt. Sie ermöglicht es Dir als Rentner Deine Rentenansprüche weiter zu erhöhen, indem Du im Ruhestand weiterhin arbeitest. Dazu zählt auch die Pflege von Angehörigen.
Die Flexi-Rente unterscheidet bei der Beitragszahlung für pflegende Rentner zwischen zwei Fällen:


Spezialfall: Frührente / vorgezogene Altersrente

Du beziehst Rente, hast aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht? In diesem Fall bist Du als Pflegeperson in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Denn die Versicherungspflicht endet nicht durch den Rentenbezug. Aber keine Sorge, Dich kostet das keinen Cent, denn die Pflegekasse Deines pflegebedürftigen Angehörigen muss die Beiträge für dich übernehmen.

 

Normalfall: Rente nach Überschreiten der Regelaltersgrenze

Hast Du das Lebensalter für Deine Regelaltersgrenze vollendet, so endet die Versicherungspflicht bei Bezug einer vollen Altersrente am Ende dieses Monats und die Pflegekasse zahlt keine Beiträge mehr zur Rentenversicherung.
Damit die Pflegekasse der zu pflegenden Person weiterhin Beiträge in Dein Rentenkonto einzahlt, musst Du versicherungspflichtig sein. Diese Versicherungspflicht kannst Du mit einem ganz einfachen Trick wieder herstellen: Beantrage dafür rechtzeitig eine 99,99%-Teilrente.


Ursprünglich hatten die Rentenversicherungsträger festgelegt, dass eine Teilrente zwischen 10% und 99% liegen muss. Das Bayerische Landessozialgericht hat jedoch am 14.09.2021 entschieden, dass Rentner ihre Teilrente bis zwei Stellen hinter der Dezimalstelle wählen können (nachzulesen unter Aktenzeichen L 6 R 199/19). So kannst Du zum Beispiel eine 50,99- oder 99,99%-Teilrente von Deiner vollen Altersrente beantragen.
Durch dieses Urteil musst Du also nur noch auf 0,1% Deiner Rente verzichten, um wieder versicherungspflichtig zu werden und so zusätzliche Rentenpunkte für die Pflege sammeln zu können.
Das hat besonders positive Auswirkungen auf Deine finanzielle Situation, wenn Deine Angehörigen Pflegegrad 2 oder 3 besitzen.